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BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Mangelnde Kenntnisnahme des Vortrags des Klägers zu seiner finanziellen Lage als Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht; Zustimmungspflichtigkeit eines mehr als 90 % des gesamten (größeren) Vermögens betreffenden Rechtsgeschäfts
- Judicialis
BGB § 1365 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zustimmungspflichtigkeit einer Gesamtvermögensverfügung mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2004 - 218 C 139/04
- LG Berlin, 27.10.2005 - 52 S 430/04
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
Übertragung größerer Vermögen
Auszug aus BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05
Den vom Bundesgerichtshof zu § 1365 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsatz, wonach ein Rechtsgeschäft dann zustimmungspflichtig ist, wenn es mehr als 90 % des gesamten (größeren) Vermögens betrifft (BGH, Urt. v. 13. März 1991 - XII ZR 79/90 NJW 1991, 1739, 1740;… vgl. ferner MünchKomm-BGB/Koch, 4. Aufl. § 1365 Rn. 23 f), hat das Berufungsgericht nicht aus dem Auge verloren; es hat sich vielmehr daran ausgerichtet.
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Dies rechtfertigt die angeordneten Sicherungsmaßnahmen, weil für sie der Insolvenzgrund - anders als für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 16 InsO - nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sein muss (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZR 214/05, aaO S. 1457).