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   BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05   

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https://dejure.org/2006,10608
BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05 (https://dejure.org/2006,10608)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - IX ZR 214/05 (https://dejure.org/2006,10608)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 214/05 (https://dejure.org/2006,10608)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Kenntnisnahme des Vortrags des Klägers zu seiner finanziellen Lage als Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht; Zustimmungspflichtigkeit eines mehr als 90 % des gesamten (größeren) Vermögens betreffenden Rechtsgeschäfts

  • Judicialis

    BGB § 1365 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zustimmungspflichtigkeit einer Gesamtvermögensverfügung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05
    Den vom Bundesgerichtshof zu § 1365 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsatz, wonach ein Rechtsgeschäft dann zustimmungspflichtig ist, wenn es mehr als 90 % des gesamten (größeren) Vermögens betrifft (BGH, Urt. v. 13. März 1991 - XII ZR 79/90 NJW 1991, 1739, 1740; vgl. ferner MünchKomm-BGB/Koch, 4. Aufl. § 1365 Rn. 23 f), hat das Berufungsgericht nicht aus dem Auge verloren; es hat sich vielmehr daran ausgerichtet.
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Dies rechtfertigt die angeordneten Sicherungsmaßnahmen, weil für sie der Insolvenzgrund - anders als für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 16 InsO - nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sein muss (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZR 214/05, aaO S. 1457).
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